PTV-3 Antrag mit KI erstellen
Ein PTV3-Bericht an den Gutachter kostet in der Praxis vier bis fünf Stunden. In einer Umfrage der psy-dak geben 83,9 % der Therapeut:innen an, mit diesem Zeitaufwand unzufrieden zu sein. Viele greifen deshalb auf alte Berichte zurück und passen sie an neue Fälle an. Das spart zwar Zeit, führt aber häufig zu oberflächlichen Bedingungsmodellen und Formulierungen, die nicht zum aktuellen Fall passen.
Tippsie löst dieses Dilemma: Ein geführter Workflow begleitet Sie durch jeden Schritt der PTV-3-Berichtserstellung, von der Anamnese über die ICD-10-Diagnostik und das Bedingungsmodell bis zum fertigen, exportfähigen Bericht. Ergebnis: unter zwei Stunden statt vier bis fünf.
So entsteht Ihr PTV-3 Bericht
- 1Patient:innen füllen den Online-Anamnesefragebogen vorab aus (verschlüsselt und PIN-geschützt)
- 2Sie entwickeln die Diagnosen mit dem KI-gestützten ICD-10-Diagnosetool, inklusive Differentialdiagnostik
- 3Sie erarbeiten das funktionale Bedingungsmodell (SORKC bei VT, psychodynamische Formulierung bei TP) und den Behandlungsplan
- 4Tippsie generiert den PTV-3-konformen Berichtsentwurf mit Konsistenzprüfung zwischen Diagnostik, Modell und Plan
- 5Sie überarbeiten im Smart-Editor und exportieren als Word-Dokument
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Unterstützte PTV-3 Antragsarten
Tippsie deckt alle drei Antragsarten ab, die das Gutachterverfahren nach der Psychotherapie-Richtlinie vorsieht. Für jede Antragsart passt der Workflow die PTV-3-Gliederung und die relevanten Berichtsabschnitte automatisch an:
Erstantrag (Langzeittherapie)
Vollständiger Bericht mit ausführlicher Anamnese, Diagnostik, Bedingungsmodell und Behandlungsplanung. Wird benötigt, wenn direkt eine LZT beantragt wird, ohne vorherige KZT.
Umwandlungsantrag (KZT → LZT)
Der häufigste Fall: Sie haben bereits KZT-Sitzungen durchgeführt und beantragen die Umwandlung in Langzeittherapie. Der Bericht berücksichtigt den bisherigen Therapieverlauf und begründet, warum eine Fortführung als LZT indiziert ist.
Fortführungsantrag
Für die Verlängerung einer laufenden LZT. Der Schwerpunkt liegt auf dem bisherigen Behandlungsverlauf, den erreichten Fortschritten und der Begründung des weiteren Behandlungsbedarfs.
Für Verhaltenstherapie (VT) und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP) bei Erwachsenen werden alle drei Antragsarten unterstützt. Für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (KJP, VT) stehen Erstantrag und Umwandlungsantrag zur Verfügung.
Welchen Antrag brauche ich? · Beispielberichte ansehen
„Der PTV-3 gibt ja eine klare Gliederung vor. Genau das macht ihn so gut geeignet für KI-Unterstützung: Die Struktur steht fest, aber jeder Fall braucht seine eigene inhaltliche Ausarbeitung. Tippsie nimmt mir die Formulierungsarbeit ab, aber die fachlichen Überlegungen bleiben bei mir."
Dipl.-Psych. Karsten Mierke, niedergelassener Psychotherapeut
Häufige Fragen zum PTV-3 Antrag mit KI
Erkennen Gutachter:innen, dass ein Bericht KI-gestützt erstellt wurde?
Gutachter:innen bewerten den inhaltlichen Gehalt des Berichts: Passt das Bedingungsmodell zur Diagnostik? Ist die Behandlungsplanung schlüssig abgeleitet? Ob der Text manuell formuliert, diktiert oder KI-gestützt erstellt wurde, ist im Ergebnis nicht erkennbar, weil Sie den Bericht im Smart-Editor überarbeiten und mit Ihrer Unterschrift einreichen. Entscheidend ist die fachliche Substanz, nicht das Werkzeug.
Wie hoch ist die Ablehnungsquote im Gutachterverfahren?
Laut Auswertungen der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) und der psy-dak liegt die Ablehnungsquote bei etwa 2 bis 4 %. Häufiger sind Teilbefürwortungen mit Stundenkürzung (6 bis 12 %). Typische Gründe für Kürzungen sind ein unzureichend ausgearbeitetes Bedingungsmodell oder eine Behandlungsplanung, die sich nicht schlüssig aus der Diagnostik ableitet. Genau hier setzt Tippsies Konsistenzprüfung an: Sie gleicht Diagnostik, Bedingungsmodell und Behandlungsplan automatisch ab und weist auf Unstimmigkeiten hin, bevor Sie den Bericht einreichen.
Wird das Gutachterverfahren bald abgeschafft?
Die KBV und die BPtK arbeiten an einem neuen Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) für ambulante Psychotherapie, das seit 2025 in Nordrhein-Westfalen erprobt wird. Eine bundesweite Einführung ist frühestens ab 2031 realistisch. Bis dahin bleibt das bisherige Gutachterverfahren mit PTV-3-Bericht der Standard für Langzeittherapie, Umwandlungen und Fortführungen. Mehr zur Zukunft des Gutachterverfahrens
Ich habe in der Ausbildung kaum gelernt, Berichte zu schreiben. Hilft Tippsie trotzdem?
Sie sind damit nicht allein: In der psy-dak-Umfrage geben 81,7 % der Befragten an, dass das Antragschreiben in ihrer psychotherapeutischen Ausbildung zu kurz kam. Der geführte Workflow in Tippsie orientiert sich an der PTV-3-Gliederung und stellt sicher, dass Sie keinen Abschnitt vergessen. Das Diagnosetool unterstützt Sie bei der ICD-10-Kodierung, und die Konsistenzprüfung weist auf Unstimmigkeiten zwischen Diagnostik, Bedingungsmodell und Behandlungsplan hin. Sie lernen die Struktur durch die Anwendung kennen, nicht durch Versuch und Irrtum.
Was sind die formalen Anforderungen an einen PTV-3 Bericht?
Die KBV gibt vor: Mindestens 11pt Schriftgröße, Anonymisierung der Patient:innen per Chiffre, klare Gliederung mit Überschriften nach der PTV-3-Struktur, Datum und Unterschrift. Der empfohlene Umfang liegt bei etwa zwei DIN-A4-Seiten, in der Praxis sind es je nach Fallkomplexität oft zwei bis drei. Tippsie generiert den Bericht bereits in dieser Struktur und im passenden Umfang, sodass Sie sich auf den Inhalt konzentrieren können. Vollständiger PTV-3 Leitfaden
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