Zukunft des Gutachterverfahrens: Was Psychotherapeut:innen nach 2025 erwartet
Das neue Qualitätssicherungsverfahren wird ab 2025 in NRW erprobt – für sechs Jahre. Warum das aktuelle Gutachterverfahren mindestens bis 2031 bestehen bleibt und was die Reform bedeutet.
Ab 2025 wird in Nordrhein-Westfalen ein neues Qualitätssicherungsverfahren erprobt, zunächst für sechs Jahre. Erst danach kann entschieden werden, ob es bundesweit eingeführt wird. Für die ca. 38.000 niedergelassenen Psychotherapeut:innen in Deutschland bedeutet das: Das aktuelle Gutachterverfahren bleibt mindestens bis 2031 bestehen, realistisch betrachtet wahrscheinlich noch länger.
Der politische Beschluss: Reform bis 2022
Im September 2019 beschloss der Deutsche Bundestag im Rahmen der Reform der Psychotherapeutenausbildung die Abschaffung des Antrags- und Gutachterverfahrens. Wenige Tage vor der Abstimmung wurde ein Änderungsantrag der Regierungskoalition eingebracht, ohne Anhörung von Experten oder Verbänden. An dessen Stelle sollte ein neues, datengestütztes Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) treten – die ursprüngliche Frist: Ende 2022.
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zeigte sich „überrascht" von diesem „substanziellen Eingriff in die psychotherapeutische Versorgung" ohne vorherige Beratung. Während in der Fachöffentlichkeit primär über die neue Psychotherapeutenausbildung diskutiert wurde, blieb die Änderung zum Gutachterverfahren nahezu unbemerkt – bis sie plötzlich Gesetz war.
Interessanter Fakt: Das Gutachterverfahren hatte historisch eine geringere Ablehnungsquote als oft angenommen – nur etwa 3-4% der Therapieanträge wurden abgelehnt. Eine Studie der Techniker Krankenkasse (2011) fand zudem keinen Unterschied in der Ergebnisqualität mit oder ohne Gutachterverfahren. Die Frage war also: Rechtfertigt die geringe Ablehnungsquote den hohen bürokratischen Aufwand?
Der Stand der Entwicklung: Später als geplant, aber konkret
Das neue Qualitätssicherungssystem wird tatsächlich entwickelt, die Arbeiten hierzu sind weit fortgeschritten. Das IQTIG (Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen) hat zwischen 2021 und 2023 mehrere umfangreiche Abschlussberichte vorgelegt mit konkreten Konzepten, Indikatorensets und Befragungsinstrumenten. Die ursprüngliche Frist Ende 2022 konnte jedoch nicht eingehalten werden, da sich die Entwicklung als deutlich komplexer erwies als angenommen.
Die Ziele des neuen Qualitätssicherungsverfahrens
Das QS-Verfahren soll laut G-BA das Antrags- und Gutachterverfahren ablösen. Die erklärten Ziele: Die Behandlungsqualität bei Kurz- und Langzeittherapien transparent machen und fördern, die patientenorientierte Kommunikation verbessern und die Partizipation der Patient:innen am Behandlungsprozess stärken.
Das entwickelte QS-Verfahren sieht zwei zentrale Säulen vor:
- Fallbezogene Dokumentation: 9 Qualitätsindikatoren mit 101 Datenfeldern, die bei jeder abgeschlossenen Einzeltherapie ausgefüllt werden müssen (Vollerhebung)
- Patientenbefragung: 12 Qualitätsindikatoren mit 43 Fragen, die Patient:innen nach Therapieabschluss beantworten sollen
Mit dem QS-Verfahren sollen qualitätsrelevante Aspekte gemessen, vergleichend dargestellt und bewertet werden. Die Ergebnisse werden künftig dazu dienen, die Behandlungsqualität von Leistungserbringern im Vergleich mit anderen einzuschätzen und zu verbessern.
Der Vorstand der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen steht dem geplanten QS-Verfahren kritisch gegenüber und bezweifelt, dass es in der vorliegenden Form geeignet ist, die Qualität der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung zu erfassen oder zu verbessern.
Die aktuelle Situation: Testphase bis 2031
Am 1. September 2024 trat der G-BA-Beschluss zur Einführung des QS-Verfahrens in Kraft. Im Januar 2024 verkündete der Gemeinsame Bundesausschuss: Statt einer direkten bundesweiten Umsetzung wird das neue System zunächst regional begrenzt erprobt: in Nordrhein-Westfalen, für sechs Jahre, von 2025 bis 2031.
Das bedeutet konkret: Das aktuelle Antrags- und Gutachterverfahren bleibt mindestens bis 2031 bestehen. Und selbst danach ist eine bundesweite Einführung des neuen Systems keineswegs garantiert. Sie wird erst nach Auswertung der Erprobung entschieden.
Warum die regionale Erprobung notwendig ist
Die Dimension dieser Reform ist beispiellos: Während bisherige datengestützte QS-Verfahren maximal 5.000 Leistungserbringer betreffen, sind es bei der ambulanten Psychotherapie bundesweit ca. 38.000. Pro Quartal nehmen etwa 1,5 Millionen Patient:innen ambulante psychotherapeutische Leistungen in Anspruch. Zudem wird erstmals für einen nicht-somatischen Leistungsbereich ein solches Verfahren entwickelt.
Karin Maag, G-BA-Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung (Januar 2024): "Ob das funktioniert, wird ab dem Jahr 2025 vor einem bundesweiten Roll-out regional begrenzt in Nordrhein-Westfalen erprobt. Mit dieser Erprobung soll das Verfahren u. a. auf Optimierungsbedarf im Hinblick auf inhaltliche, organisatorische und technische Aspekte geprüft werden, um dann ein gut handhabbares Verfahren bundesweit einführen zu können."
Warum dauert die Erprobung sechs Jahre?
Die sechsjährige Testphase ist notwendig, um die vorgesehenen technischen, organisatorischen und inhaltlichen Aspekte zu prüfen. Dabei geht es insbesondere um diese Fragen:
- Aussagekraft: Sind die Qualitätsindikatoren tatsächlich geeignet, um belastbare Aussagen zur Versorgungsqualität zu gewinnen?
- Aufwand-Nutzen-Verhältnis: Steht der dokumentarische Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen für die Qualitätsverbesserung?
- Praktikabilität: Ist das Verfahren in der Praxis handhabbar, sowohl für Therapeut:innen als auch für die IT-Infrastruktur?
- Akzeptanz: Sind die Gesundheitsprofessionen von Nutzen und Sinnhaftigkeit der Datenerhebung überzeugt?
- Softwareintegration: Beteiligen sich Softwareanbieter an der Umsetzung? Der Teilnehmerkreis in NRW wurde bewusst groß genug gewählt, um deren Interesse zu wecken.
Erst nach dieser umfassenden Erprobung kann entschieden werden, ob und wie das Verfahren bundesweit eingeführt wird.
Was die lange Übergangsphase für Ihre Praxis bedeutet
1. Das Gutachterverfahren bleibt relevant
Wenn Sie aktuell approbiert sind oder sich in Ausbildung befinden, werden Sie das Antrags- und Gutachterverfahren voraussichtlich für den Großteil Ihrer beruflichen Laufbahn nutzen. Selbst wenn das neue QS-Verfahren 2031 erfolgreich eingeführt wird, bedeutet das mindestens noch 6-7 Jahre mit dem aktuellen System.
2. Effizienz lohnt sich mehr denn je
Da das Gutachterverfahren noch viele Jahre bestehen wird, lohnt sich die Investition in effiziente Prozesse und Werkzeuge besonders. Wer durchschnittlich 2-3 Langzeittherapien pro Jahr beantragt und jeweils 3 Stunden pro Bericht spart, gewinnt über die nächsten Jahre mehrere Wochen zurück.
Rechenbeispiel: Bei 3 Berichten pro Jahr und einer Zeitersparnis von 3 Stunden pro Bericht gewinnen Sie 9 Stunden jährlich. Über 7 Jahre (bis 2031) sind das 63 Stunden – fast zwei volle Arbeitswochen, die Sie für Patient:innen oder Ihre persönliche Weiterbildung nutzen können.
3. Das neue System bringt eigene Herausforderungen
Während das aktuelle Gutachterverfahren nur bei Langzeittherapien greift (weniger als ein Drittel aller Behandlungen), würde das neue QS-Verfahren jede abgeschlossene Therapie erfassen. Die Dokumentationspflicht würde sich also erheblich ausweiten, nicht verringern.
Viele Praktiker:innen befürchten, dass die vorgesehenen 101 Datenfelder pro Fall erhebliche Zeitressourcen binden werden. Diese Zeit fehlt dann für die eigentliche therapeutische Arbeit.
Zentrale Sorge der Fachverbände: Wenn Behandlungserfolge primär an Symptomverbesserungen gemessen werden, könnten Therapeut:innen künftig Patient:innen mit chronifizierten Erkrankungen, Psychosen oder Persönlichkeitsstörungen ablehnen, um ein gutes Abschneiden im QS-System nicht zu gefährden. Diese „Risikoselektion" wäre besonders problematisch für genau jene Patient:innen, die am dringendsten Therapie benötigen, aber schwierigere Verläufe haben.
Warum die Umsetzung so lange dauert
Dass zwischen politischem Beschluss (2019) und tatsächlicher Einführung (frühestens 2031) mehr als ein Jahrzehnt vergeht, ist kein Zufall. Grundlegende Systemänderungen im Gesundheitswesen brauchen Zeit, insbesondere wenn sie so komplex sind wie diese Reform. Mehrere Faktoren spielen eine Rolle:
- Komplexität der Qualitätsmessung: Psychotherapeutische Behandlung lässt sich nicht so einfach in Kennzahlen fassen wie chirurgische Eingriffe oder Medikamentengabe
- Berechtigte Kritik aus der Profession: Wenn Berufsverbände und Kammern ein System als praxisfern kritisieren, verzögert das die Einführung
- Technische Herausforderungen: Die Entwicklung eines Qualitätsportals und die Infrastruktur für flächendeckende Datenerhebung brauchen Zeit
- Datenschutz und IT-Sicherheit: Bei sensiblen Patientendaten müssen höchste Standards gewährleistet sein
Drei Szenarien für die Zukunft
Szenario 1: Erfolgreiche Erprobung und bundesweite Einführung ab 2032
Im optimistischen Fall bewährt sich das QS-Verfahren in Nordrhein-Westfalen, wird bis 2031 praxistauglich optimiert und anschließend bundesweit eingeführt. Selbst dann bleibt das Gutachterverfahren noch mindestens 6-7 Jahre bestehen.
Szenario 2: Verlängerte Erprobung oder Nachbesserung (wahrscheinlichstes Szenario)
Realistischer ist, dass die Erprobung Probleme aufzeigt, die weitere Anpassungen erfordern. In diesem Fall könnte die Testphase verlängert werden oder eine überarbeitete Version entwickelt werden müssen. Das Gutachterverfahren würde dann bis Mitte der 2030er Jahre oder länger bestehen bleiben.
Szenario 3: Rückkehr zum bewährten System
Sollte sich das neue QS-Verfahren als zu bürokratisch oder wenig aussagekräftig erweisen, ist auch eine Beibehaltung des aktuellen Gutachterverfahrens mit kleineren Anpassungen denkbar. Immerhin funktioniert das System seit Jahrzehnten und genießt bei vielen Therapeut:innen trotz des Zeitaufwands auch Akzeptanz.
Historische Perspektive: Das Antrags- und Gutachterverfahren wurde bereits seit den 1980er Jahren immer wieder kritisiert und sollte mehrfach reformiert werden. Dass es bis heute Bestand hat, zeigt, wie schwierig es ist, ein besseres System zu entwickeln.
Praktische Empfehlungen für Therapeut:innen
Investieren Sie in effiziente Arbeitsabläufe
Da das Gutachterverfahren noch lange bestehen wird, lohnt sich die Entwicklung effizienter Routinen oder die Nutzung unterstützender Tools. Eine Stunde Einarbeitung, die Ihnen pro Bericht drei Stunden spart, rechnet sich bereits nach dem ersten Antrag.
Bleiben Sie auf dem Laufenden
Verfolgen Sie die Entwicklungen in Nordrhein-Westfalen. Die dortigen Erfahrungen werden auch Ihre zukünftige Arbeit beeinflussen, unabhängig davon, ob das neue System kommt oder nicht.
Nutzen Sie bestehende Ressourcen
Statt auf eine ungewisse Reform zu warten, optimieren Sie Ihre aktuellen Prozesse. Das kann bedeuten:
- Strukturierte Vorlagen für wiederkehrende Textpassagen
- Systematische Dokumentation während der Probatorik
- Digitale Tools zur Unterstützung bei Anamnese und Berichtserstellung
- Kollegialer Austausch über bewährte Vorgehensweisen
Bereiten Sie sich auf beide Welten vor
Auch wenn das Gutachterverfahren bleibt, schadet es nicht, sich schon jetzt mit strukturierter Prozess- und Ergebnisdokumentation vertraut zu machen. Sollte das neue QS-Verfahren kommen, sind Sie dann besser vorbereitet.
Effizienz mit dem aktuellen System: Eine pragmatische Lösung
Da das Gutachterverfahren noch mindestens bis 2031 bestehen wird, lohnt sich die Optimierung Ihrer aktuellen Arbeitsabläufe. Durchschnittlich verbringen Therapeut:innen 4 Stunden mit einem Gutachterbericht – Zeit, die Sie mit den richtigen Werkzeugen auf unter eine Stunde reduzieren können.
Tippsie unterstützt Sie dabei im gesamten Prozess: Von der strukturierten Anamnese-Erhebung über ein intelligentes Diagnosetool bis zur KI-gestützten Texterstellung. Das Besondere: Die therapeutische Urheberschaft bleibt bei Ihnen – Tippsie vereinfacht die Schreibarbeit, nicht das therapeutische Denken. Bei durchschnittlich 100 Euro Stundenrate entspricht die eingesparte Zeit einem Gegenwert von ca. 300 Euro pro Bericht.
Angesichts der Tatsache, dass das aktuelle Verfahren noch Jahre bestehen wird, ist es sinnvoll, sich darauf zu konzentrieren, heute effizienter zu arbeiten – statt auf eine unsichere Reform zu warten.
Fazit: Pragmatismus statt Abwarten
Die Botschaft ist klar: Die Abschaffung des Gutachterverfahrens ist zwar politisch beschlossen und wird konkret entwickelt, doch die Umsetzung dauert noch mindestens bis 2031 – realistisch betrachtet wahrscheinlich noch deutlich länger. Statt auf eine Reform zu warten, die möglicherweise sogar mehr Dokumentationsaufwand bringt, lohnt es sich, die Arbeit mit dem aktuellen System so effizient wie möglich zu gestalten.
Für Berufsanfänger:innen bedeutet das: Investieren Sie Zeit, um das Gutachterverfahren zu verstehen und effiziente Arbeitsweisen zu entwickeln. Für erfahrene Kolleg:innen: Optimieren Sie Ihre bestehenden Prozesse, denn es wird sich noch viele Jahre auszahlen.
Die gute Nachricht: Während die Politik über Reformen diskutiert, können Sie bereits heute mit den richtigen Werkzeugen und Methoden Ihre Berichtserstellung effizienter gestalten. Jede eingesparte Stunde ist mehr Zeit für das Wesentliche: Ihre Patient:innen.
Quellen: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Pressemitteilung vom 18. Januar 2024: "Ambulante Psychotherapie: G-BA erprobt Verfahren zur Beurteilung der Versorgungsqualität" | Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen: "Qualitätssicherungsverfahren zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter"
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