KJP-Gutachterbericht: Besonderheiten bei Kindern und Jugendlichen
Was unterscheidet den PTV-3-Bericht in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (KJP) vom Erwachsenen-Bericht? Entwicklungsanamnese, Bezugspersonen, Multiaxiales Klassifikationsschema (MAS) und Stundenkontingente.
Psychotherapeutische Berichte an den Gutachter in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (KJP) folgen derselben PTV-3 Gliederung wie Erwachsenen-Berichte — und doch unterscheiden sie sich in wesentlichen Punkten. Bezugspersonen spielen eine zentrale Rolle, die Anamnese umfasst die gesamte Entwicklungsgeschichte, und die Diagnostik kann multiaxial erfolgen. Dieser Artikel beschreibt die wichtigsten Besonderheiten.
Wer erstellt KJP-Berichte?
Berichte an den Gutachter in der KJP werden von approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen oder von Psychologischen Psychotherapeut:innen bzw. ärztlichen Psychotherapeut:innen mit entsprechender Fachkunde erstellt. Behandelt werden Kinder (unter 14 Jahren) und Jugendliche (14 bis 21 Jahre). Eine begonnene Behandlung kann nach dem 21. Geburtstag fortgesetzt werden, wenn dies den Therapieerfolg sichert.
Abschnitt 1: Soziodemografie mit Familienfokus
Während im Erwachsenen-Bericht berufliche Situation, Wohnsituation und Familienstand im Vordergrund stehen, verlagert sich der Fokus im KJP-Bericht auf das familiäre und institutionelle Umfeld:
- Kindergarten, Schule oder Ausbildungssituation
- Geschwisterzahl und -position
- Alter und Beruf der Eltern bzw. primärer Betreuungspersonen
- Lebenssituation (bei wem lebt das Kind, Sorgerecht, ggf. Jugendhilfe)
Abschnitt 2: Eigen- und Fremdanamnese
In der KJP stammen Informationen regelmäßig aus mehreren Quellen. Der PTV-3 Bericht erwartet deshalb eine Quellenangabe: Was berichtet das Kind bzw. der/die Jugendliche selbst (Eigenanamnese)? Was berichten Eltern, Lehrer:innen oder andere Bezugspersonen (Fremdanamnese)?
Auch beim psychischen Befund ist die Perspektive der Bezugspersonen relevant — das Krankheitsverständnis wird sowohl beim Patienten als auch bei den Bezugspersonen erhoben. Bei jüngeren Kindern kann das Krankheitsverständnis der Eltern sogar therapierelevanter sein als das des Kindes selbst.
Abschnitt 3: Somatischer Befund und Vorbehandlungen
Im Unterschied zum Erwachsenen-Bericht werden bei Kindern und Jugendlichen häufig zusätzliche Vorbehandlungen relevant, die im Erwachsenenbereich seltener vorkommen:
- Logopädie
- Ergotherapie
- Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ)
- Frühförderung
- Schulbegleitung oder Jugendhilfemaßnahmen
Abschnitt 4: Entwicklungsanamnese
Die Lebensgeschichte im KJP-Bericht ist eine Entwicklungsanamnese im eigentlichen Sinne. Sie beginnt nicht bei der schulischen oder beruflichen Laufbahn, sondern bei:
- Schwangerschaft und Geburt — Komplikationen, Frühgeburtlichkeit, peri- und postnatale Risikofaktoren
- Frühe Kindheit — Meilensteine der motorischen, sprachlichen und sozialen Entwicklung, Bindungsverhalten, Sauberkeitsentwicklung
- Kindergarten- und Schulalter — Integration, Leistungsentwicklung, Peerbeziehungen
- Familiäre Atmosphäre — Erziehungsstil, Elternbeziehung, Geschwisterdynamik, kritische Lebensereignisse
Das funktionale Bedingungsmodell (SORKC) wird auch in der KJP-VT verwendet, berücksichtigt aber altersgerecht die Organismusvariablen — z.B. Temperament, Entwicklungsstand, kognitive Reife.
Abschnitt 5: Multiaxiale Diagnostik
Im Kinder- und Jugendbereich steht neben der ICD-10-Klassifikation die multiaxiale Diagnostik nach MAS (Multiaxiales Klassifikationsschema) zur Verfügung. Die sechs Achsen umfassen:
- Klinisch-psychiatrisches Syndrom
- Umschriebene Entwicklungsstörungen
- Intelligenzniveau
- Körperliche Symptomatik
- Psychosoziale Belastungsfaktoren
- Globalbeurteilung der psychosozialen Anpassung
Nicht alle Achsen müssen im Bericht ausgeführt werden, aber die multiaxiale Perspektive hilft, das Gesamtbild systematisch darzustellen — insbesondere bei komorbiden Entwicklungsstörungen oder belastenden psychosozialen Umständen.
Abschnitt 6: Bezugspersonen im Behandlungsplan
Im KJP-Behandlungsplan nehmen Bezugspersonen eine eigenständige Rolle ein:
- Therapieziele werden explizit auch mit Bezugspersonen vereinbart
- Der Einbezug von Bezugspersonen (Eltern, ggf. Lehrer:innen, Erzieher:innen) wird als Teil der Behandlungsplanung dargestellt
- Bezugspersonenstunden werden gesondert ausgewiesen — die Psychotherapie-Richtlinie sieht standardmäßig ein Verhältnis von 1:4 (Bezugspersonen- zu Patientenstunden) vor
Bezugspersonenstunden nach Psychotherapie-Richtlinie
Stundenkontingente in der KJP
Die Kontingente für Verhaltenstherapie bei Kindern und Jugendlichen entsprechen denen bei Erwachsenen:
| Antragsart | Patientenstunden | Bezugspersonenstunden |
|---|---|---|
| KZT (Kurzzeittherapie) | bis 24 Sitzungen | bis 6 Sitzungen |
| LZT (Langzeittherapie) | bis 60 Sitzungen | bis 15 Sitzungen |
| Maximales Kontingent | bis 80 Sitzungen | bis 20 Sitzungen |
Zusätzlich stehen im KJP-Bereich bis zu 10 psychotherapeutische Sprechstunden (à 25 Min.) zur Verfügung, davon bis zu 4 mit Bezugspersonen ohne Anwesenheit des Kindes. Im Erwachsenenbereich sind es maximal 6.
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Tippsie unterstützt seit Version 0.3.7 die Erstellung von Berichten für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie. Verfügbar sind Erstantrag und Umwandlungsantrag, jeweils mit den KJP-spezifischen Abschnitten:
- Soziodemografie mit Familien- und Schulsituation
- Symptomerfassung mit Eigen- und Fremdanamnese
- Entwicklungsanamnese (Schwangerschaft, Meilensteine, Schulentwicklung)
- Funktionales Bedingungsmodell mit altersgerechten Organismusvariablen
- Therapieziele und Behandlungsplan inkl. Bezugspersonenstunden
- Konsistenzprüfung über alle Abschnitte hinweg
Der Online-Anamnesefragebogen kann dabei auch von Eltern oder Sorgeberechtigten ausgefüllt werden — die erhobenen Informationen fließen strukturiert in den Bericht ein. Einen vollständigen Beispielbericht finden Sie unter Beispiel KJP-Erstantrag.
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