Erstantrag, Umwandlung oder Fortführung – welchen PTV-3 Antrag brauche ich?

Übersicht der drei Antragsarten im Gutachterverfahren nach Psychotherapie-Richtlinie: Wann wird welcher PTV-3 Bericht benötigt? Stundenkontingente, Besonderheiten und Entscheidungshilfe für VT, TP und KJP.

7 Min. Lesezeit

Im ambulanten Gutachterverfahren nach der Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gibt es drei Antragsarten, die einen Bericht an den Gutachter nach sich ziehen können: Erstantrag (bei Langzeittherapie), Umwandlungsantrag und Fortführungsantrag. Welcher Antrag in welcher Situation gestellt wird, hängt vom bisherigen Behandlungsverlauf und dem beantragten Stundenkontingent ab.

Wann wird überhaupt ein Bericht benötigt?

Nicht jede Psychotherapie erfordert einen Bericht an den Gutachter. Die Psychotherapie-Richtlinie unterscheidet:

  • Kurzzeittherapie (KZT) — bis 24 Sitzungen, antrags- aber nicht gutachtenpflichtig. Hier wird kein Bericht an den Gutachter benötigt.
  • Langzeittherapie (LZT) — ab 25 Sitzungen, antrags- und in der Regel gutachtenpflichtig. Hier muss ein PTV-3 Bericht eingereicht werden.

Direkte Beantragung einer LZT

Es ist auch möglich, direkt eine Langzeittherapie zu beantragen (also ohne vorherige KZT). In diesem Fall wird ein Erstantrag mit Bericht an den Gutachter gestellt. Die Probatorik muss vorab abgeschlossen sein (2–4 Sitzungen bei Erwachsenen, bis zu 6 bei Kindern und Jugendlichen).

Der Erstantrag

Der Erstantrag ist der umfangreichste Berichtstyp und wird gestellt, wenn erstmalig eine Langzeittherapie bei einem Gutachter beantragt wird. Er umfasst die vollständige Darstellung des Falls:

  • Soziodemografische Daten
  • Symptomatik und psychischer Befund
  • Somatischer Befund / Konsiliarbericht
  • Lebensgeschichte, Krankheitsanamnese und Fallkonzeption (VT: Bedingungsmodell, TP: Psychodynamik)
  • ICD-10-Diagnostik (ggf. multiaxial bei KJP)
  • Behandlungsplan und Prognose

Das beantragte Stundenkontingent variiert je nach Verfahren:

VerfahrenLZT-Kontingent (Erstantrag)Maximales Gesamtkontingent
Verhaltenstherapie (VT)bis 60 Sitzungen80 Sitzungen
Tiefenpsychologisch fundierte PT (TP)bis 60 Sitzungen100 Sitzungen
KJP (Verhaltenstherapie)bis 60 Sitzungen + Bezugspersonenstd.80 + 20 Bezugspersonenstd.

Der Umwandlungsantrag

Der Umwandlungsantrag wird gestellt, wenn eine laufende Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie umgewandelt werden soll — also bis zu 36 weitere Sitzungen über die KZT hinaus. Typischer Fall: Sie haben eine KZT (12 oder 24 Sitzungen) begonnen und stellen fest, dass das bewilligte Kontingent nicht ausreicht.

Inhaltlich enthält der Umwandlungsantrag alle Abschnitte des Erstantrags, plus einen zusätzlichen Abschnitt 7:

  • Abschnitte 1–6 — wie beim Erstantrag (vollständige Falldarstellung)
  • Abschnitt 7Zusätzlich erforderliche Angaben bei einem Umwandlungsantrag: bisheriger Behandlungsverlauf, Mitarbeit des Patienten und Begründung, warum eine Langzeittherapie notwendig ist

Roter Faden KZT → LZT

Der Umwandlungsantrag ist in der Praxis häufig anspruchsvoller als der Erstantrag, weil der Gutachter sowohl die Qualität der bisherigen Behandlung als auch die Notwendigkeit der Fortführung beurteilt. Achten Sie besonders auf die Konsistenz zwischen dem ursprünglichen Behandlungsplan und den in Abschnitt 7 beschriebenen Veränderungen.

Der Fortführungsantrag

Der Fortführungsantrag wird gestellt, wenn eine bereits genehmigte Langzeittherapie verlängert werden soll. Er hat eine andere Gliederung als Erst- und Umwandlungsantrag:

  1. Bisheriger Behandlungsverlauf — Veränderungen in der Symptomatik und Zielerreichung seit dem letzten Bericht
  2. Aktuelle Diagnostik — ICD-10, psychischer Befund, ggf. Testergebnisse
  3. Begründung der Fortführung — Notwendigkeit weiterer Sitzungen, aktualisierter Behandlungsplan, Prognose und Planung des Therapieabschlusses

Der Fortführungsantrag ist kompakter als die anderen beiden Typen: Er setzt voraus, dass dem Gutachter der Fall bereits bekannt ist, und konzentriert sich auf Verlauf, Veränderung und Perspektive. Das typische Kontingent beträgt bis zu 20 weitere Sitzungen (VT und TP). Für KJP ist aktuell kein Fortführungsantrag bei Tippsie verfügbar.

Entscheidungsbaum: Welcher Antrag?

Die Entscheidung folgt einer einfachen Logik:

  1. Noch kein Gutachterverfahren durchlaufen? → Erstantrag (direkt LZT oder KZT ohne Bericht + spätere Umwandlung)
  2. Laufende KZT, Kontingent reicht nicht? → Umwandlungsantrag (KZT → LZT)
  3. Genehmigte LZT, Kontingent erschöpft? → Fortführungsantrag

Sonderfall Kostenerstattung

Im Kostenerstattungsverfahren (§ 13 Abs. 3 SGB V) — z.B. wenn kein Kassenplatz verfügbar ist — wird ebenfalls ein Bericht an den Gutachter benötigt, auch bei Kurzzeittherapie. Die PTV-3 Gliederung gilt dabei analog.

Welche Verfahren, welche Antragsarten?

Nicht jede Kombination aus Verfahren und Antragsart ist gleich häufig. Die folgende Übersicht zeigt, welche Kombinationen Tippsie aktuell unterstützt:

VerfahrenErstantragUmwandlungFortführung
VT Erwachsene
TP Erwachsene
KJP (VT)

Insgesamt acht Berichtstypen — jeweils mit verfahrensspezifischen Abschnitten, automatischer Konsistenzprüfung und Export als Word-Dokument.

Zusammenfassung

Die drei Antragsarten im Gutachterverfahren spiegeln unterschiedliche Phasen einer Psychotherapie wider: Der Erstantrag eröffnet eine Langzeittherapie, der Umwandlungsantrag wandelt eine Kurzzeit- in eine Langzeittherapie um, und der Fortführungsantrag verlängert ein bestehendes Kontingent. Die Wahl des richtigen Antrags ergibt sich aus dem bisherigen Behandlungsverlauf — nicht aus dem Therapieverfahren. VT, TP und KJP nutzen dieselbe Grundstruktur, unterscheiden sich aber in den verfahrensspezifischen Abschnitten.

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