TP-Bericht an den Gutachter: Besonderheiten der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie

Was unterscheidet den PTV-3-Bericht bei tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie (TP) vom VT-Bericht? Psychodynamische Formulierung, Strukturniveau, Übertragungsfokus und Stundenkontingente nach Psychotherapie-Richtlinie (G-BA).

9 Min. Lesezeit

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP) ist neben der Verhaltenstherapie (VT) das am häufigsten durchgeführte Richtlinienverfahren in der ambulanten Versorgung. Beide nutzen dasselbe Antragsformular, den PTV-3 Bericht an den Gutachter, und doch unterscheiden sich die Berichte in zentralen Abschnitten grundlegend. Wer von der VT kommt oder gerade die ersten TP-Berichte schreibt, findet hier eine Übersicht der wesentlichen Unterschiede.

Gleicher Rahmen, anderes Denken

Die formale Struktur des PTV-3 Berichts ist verfahrensübergreifend: Soziodemografie, Symptomatik, somatischer Befund, Lebensgeschichte, Diagnostik und Behandlungsplan. Die Gliederung ist identisch, was sich ändert, ist die Art, wie Fallverständnis und Behandlungsplanung formuliert werden. Das PTV-3 Formblatt macht dies durch verfahrensspezifische Unterpunkte deutlich.

Abschnitt 4: Psychodynamik statt Bedingungsmodell

Der wohl auffälligste Unterschied liegt in Abschnitt 4 des Berichts. Während die VT hier ein funktionales Bedingungsmodell (SORKC) formuliert, mit Stimulus, Organismusvariablen, Reaktion und Konsequenzen, verlangt die TP eine psychodynamische Formulierung.

Diese umfasst typischerweise:

  • Frühgenese und Neurosendisposition: wie frühe Beziehungserfahrungen zu überdauernden innerpsychischen Mustern geführt haben
  • Abwehrmechanismen: welche Abwehrprozesse die Symptomatik aufrechterhalten
  • Auslösende Situation: welches aktuelle Lebensereignis den unbewussten Konflikt reaktiviert hat
  • Aktualisierter unbewusster Konflikt: die zentrale psychodynamische Hypothese, die Symptomatik, Biografie und aktuelle Situation verbindet
  • Dysfunktionale Beziehungsmuster: wie der Konflikt sich in aktuellen Beziehungen manifestiert

Im VT-Bericht geht es um beobachtbares Verhalten und dessen Funktionalität. Im TP-Bericht geht es um das Verstehen unbewusster Dynamiken, der rote Faden führt von der Biografie über den Konflikt zur Symptombildung.

PTV-3 Gliederung

Die Überschrift von Abschnitt 4 lautet in der VT „…zum funktionalen Bedingungsmodell", in der TP „…zur Psychodynamik". Das Formblatt selbst weist also auf die verfahrensspezifische Gestaltung hin.

Abschnitt 5: Psychodynamische Diagnose

Die Diagnostik im TP-Bericht geht über die ICD-10-Codierung hinaus. Zusätzlich zur kategorialen Diagnose wird eine psychodynamische Diagnose erwartet, die zwei zentrale Dimensionen umfasst:

  • Neurosendisposition: die übergeordnete psychodynamische Einordnung der Störung (z.B. narzisstische, depressive oder hysterische Struktur)
  • Strukturniveau: Einschätzung der psychischen Strukturiertheit (gut integriert, mäßig integriert, gering integriert, desintegriert), die wesentlich die Behandlungstechnik beeinflusst

In der VT enthält Abschnitt 5 die ICD-10-Diagnosen und ggf. differentialdiagnostische Überlegungen, eine verfahrensspezifische Diagnose ist dort nicht vorgesehen.

Abschnitt 6: Behandlungsplan mit Übertragungsfokus

Auch der Behandlungsplan unterscheidet sich grundlegend. Während der VT-Plan konkrete verhaltenstherapeutische Methoden benennt (Exposition, kognitive Umstrukturierung, Verhaltensexperimente), orientiert sich der TP-Plan an psychodynamischen Konzepten:

  • Strukturbezogene vs. konfliktbezogene Therapie: je nach Strukturniveau wird der Fokus auf die Stärkung psychischer Funktionen oder die Bearbeitung unbewusster Konflikte gelegt
  • Übertragungsfokus: wie die therapeutische Beziehung als Arbeitsfeld für die Bearbeitung dysfunktionaler Beziehungsmuster genutzt wird
  • Geplante Interventionen: klarifizierend, konfrontativ oder deutend, je nach Therapiefokus

Stundenkontingente: TP vs. VT

Die Psychotherapie-Richtlinie des G-BA sieht für die TP und VT bei Erwachsenen folgende Kontingente vor:

AntragsartVTTP
Kurzzeittherapie (KZT)bis 24 Sitzungenbis 24 Sitzungen
Langzeittherapie (LZT), Erstantragbis 60 Sitzungenbis 60 Sitzungen
LZT, maximale Kontingentebis 80 Sitzungenbis 100 Sitzungen

Der wesentliche Unterschied: Die TP erlaubt ein höheres Gesamtkontingent von bis zu 100 Sitzungen gegenüber 80 bei der VT. Dies spiegelt die unterschiedliche therapeutische Arbeitsweise wider, die Bearbeitung tiefliegender Konflikte und Strukturdefizite benötigt in der Regel mehr Zeit.

Was bleibt gleich?

Trotz der verfahrensspezifischen Unterschiede gelten für beide Verfahren dieselben Grundprinzipien:

  • Berichte werden in freier Form nach PTV-3 Gliederung verfasst
  • Empfohlener Umfang: ca. 2 Seiten (in der Praxis oft 2–3)
  • Der Gutachter prüft Indikation, Plausibilität und Prognose
  • Keine identifizierenden Angaben im Bericht
  • Konsistenz zwischen Diagnostik, Fallkonzeption und Behandlungsplan ist zentral

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Tippsie unterstützt seit März 2026 alle drei Antragsarten für die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: Erstantrag, Umwandlungsantrag und Fortführungsantrag. Der Workflow ist spezifisch auf die TP zugeschnitten:

  • Psychodynamische Formulierung statt SORKC, mit Frühgenese, Abwehrmechanismen und Übertragungsfokus
  • Psychodynamische Diagnose inkl. Neurosendisposition und Strukturniveau
  • Behandlungsplan mit strukturbezogener oder konfliktbezogener Ausrichtung
  • Konsistenzprüfung zwischen psychodynamischer Hypothese, Diagnostik und Therapieplanung

Der gesamte Prozess, von der Anamneseerhebung über die ICD-10-Diagnostik bis zum fertigen Word-Export, folgt dabei derselben sicheren, verschlüsselten Infrastruktur wie bei den VT-Berichten. Einen vollständigen Beispielbericht finden Sie unter Beispiel TP-Erstantrag.

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