TP-Bericht an den Gutachter: Besonderheiten der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie
Was unterscheidet den PTV-3-Bericht bei tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie (TP) vom VT-Bericht? Psychodynamische Formulierung, Strukturniveau, Übertragungsfokus und Stundenkontingente nach Psychotherapie-Richtlinie (G-BA).
Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP) ist neben der Verhaltenstherapie (VT) das am häufigsten durchgeführte Richtlinienverfahren in der ambulanten Versorgung. Beide nutzen dasselbe Antragsformular — den PTV-3 Bericht an den Gutachter — und doch unterscheiden sich die Berichte in zentralen Abschnitten grundlegend. Wer von der VT kommt oder gerade die ersten TP-Berichte schreibt, findet hier eine Übersicht der wesentlichen Unterschiede.
Gleicher Rahmen, anderes Denken
Die formale Struktur des PTV-3 Berichts ist verfahrensübergreifend: Soziodemografie, Symptomatik, somatischer Befund, Lebensgeschichte, Diagnostik und Behandlungsplan. Die Gliederung ist identisch — was sich ändert, ist die Art, wie Fallverständnis und Behandlungsplanung formuliert werden. Das PTV-3 Formblatt macht dies durch verfahrensspezifische Unterpunkte deutlich.
Abschnitt 4: Psychodynamik statt Bedingungsmodell
Der wohl auffälligste Unterschied liegt in Abschnitt 4 des Berichts. Während die VT hier ein funktionales Bedingungsmodell (SORKC) formuliert — mit Stimulus, Organismusvariablen, Reaktion und Konsequenzen — verlangt die TP eine psychodynamische Formulierung.
Diese umfasst typischerweise:
- Frühgenese und Neurosendisposition — wie frühe Beziehungserfahrungen zu überdauernden innerpsychischen Mustern geführt haben
- Abwehrmechanismen — welche Abwehrprozesse die Symptomatik aufrechterhalten
- Auslösende Situation — welches aktuelle Lebensereignis den unbewussten Konflikt reaktiviert hat
- Aktualisierter unbewusster Konflikt — die zentrale psychodynamische Hypothese, die Symptomatik, Biografie und aktuelle Situation verbindet
- Dysfunktionale Beziehungsmuster — wie der Konflikt sich in aktuellen Beziehungen manifestiert
Im VT-Bericht geht es um beobachtbares Verhalten und dessen Funktionalität. Im TP-Bericht geht es um das Verstehen unbewusster Dynamiken — der rote Faden führt von der Biografie über den Konflikt zur Symptombildung.
PTV-3 Gliederung
Abschnitt 5: Psychodynamische Diagnose
Die Diagnostik im TP-Bericht geht über die ICD-10-Codierung hinaus. Zusätzlich zur kategorialen Diagnose wird eine psychodynamische Diagnose erwartet, die zwei zentrale Dimensionen umfasst:
- Neurosendisposition — die übergeordnete psychodynamische Einordnung der Störung (z.B. narzisstische, depressive oder hysterische Struktur)
- Strukturniveau — Einschätzung der psychischen Strukturiertheit (gut integriert, mäßig integriert, gering integriert, desintegriert), die wesentlich die Behandlungstechnik beeinflusst
In der VT enthält Abschnitt 5 die ICD-10-Diagnosen und ggf. differentialdiagnostische Überlegungen — eine verfahrensspezifische Diagnose ist dort nicht vorgesehen.
Abschnitt 6: Behandlungsplan mit Übertragungsfokus
Auch der Behandlungsplan unterscheidet sich grundlegend. Während der VT-Plan konkrete verhaltenstherapeutische Methoden benennt (Exposition, kognitive Umstrukturierung, Verhaltensexperimente), orientiert sich der TP-Plan an psychodynamischen Konzepten:
- Strukturbezogene vs. konfliktbezogene Therapie — je nach Strukturniveau wird der Fokus auf die Stärkung psychischer Funktionen oder die Bearbeitung unbewusster Konflikte gelegt
- Übertragungsfokus — wie die therapeutische Beziehung als Arbeitsfeld für die Bearbeitung dysfunktionaler Beziehungsmuster genutzt wird
- Geplante Interventionen — klarifizierend, konfrontativ oder deutend, je nach Therapiefokus
Stundenkontingente: TP vs. VT
Die Psychotherapie-Richtlinie des G-BA sieht für die TP und VT bei Erwachsenen folgende Kontingente vor:
| Antragsart | VT | TP |
|---|---|---|
| Kurzzeittherapie (KZT) | bis 24 Sitzungen | bis 24 Sitzungen |
| Langzeittherapie (LZT) – Erstantrag | bis 60 Sitzungen | bis 60 Sitzungen |
| LZT – maximale Kontingente | bis 80 Sitzungen | bis 100 Sitzungen |
Der wesentliche Unterschied: Die TP erlaubt ein höheres Gesamtkontingent von bis zu 100 Sitzungen gegenüber 80 bei der VT. Dies spiegelt die unterschiedliche therapeutische Arbeitsweise wider — die Bearbeitung tiefliegender Konflikte und Strukturdefizite benötigt in der Regel mehr Zeit.
Was bleibt gleich?
Trotz der verfahrensspezifischen Unterschiede gelten für beide Verfahren dieselben Grundprinzipien:
- Berichte werden in freier Form nach PTV-3 Gliederung verfasst
- Empfohlener Umfang: ca. 2 Seiten (in der Praxis oft 2–3)
- Der Gutachter prüft Indikation, Plausibilität und Prognose
- Keine identifizierenden Angaben im Bericht
- Konsistenz zwischen Diagnostik, Fallkonzeption und Behandlungsplan ist zentral
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Tippsie unterstützt seit März 2026 alle drei Antragsarten für die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: Erstantrag, Umwandlungsantrag und Fortführungsantrag. Der Workflow ist spezifisch auf die TP zugeschnitten:
- Psychodynamische Formulierung statt SORKC — mit Frühgenese, Abwehrmechanismen und Übertragungsfokus
- Psychodynamische Diagnose inkl. Neurosendisposition und Strukturniveau
- Behandlungsplan mit strukturbezogener oder konfliktbezogener Ausrichtung
- Konsistenzprüfung zwischen psychodynamischer Hypothese, Diagnostik und Therapieplanung
Der gesamte Prozess — von der Anamneseerhebung über die ICD-10-Diagnostik bis zum fertigen Word-Export — folgt dabei derselben sicheren, verschlüsselten Infrastruktur wie bei den VT-Berichten. Einen vollständigen Beispielbericht finden Sie unter Beispiel TP-Erstantrag.
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