TP-Bericht an den Gutachter: Besonderheiten der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie

Was unterscheidet den PTV-3-Bericht bei tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie (TP) vom VT-Bericht? Psychodynamische Formulierung, Strukturniveau, Übertragungsfokus und Stundenkontingente nach Psychotherapie-Richtlinie (G-BA).

9 Min. Lesezeit

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP) ist neben der Verhaltenstherapie (VT) das am häufigsten durchgeführte Richtlinienverfahren in der ambulanten Versorgung. Beide nutzen dasselbe Antragsformular — den PTV-3 Bericht an den Gutachter — und doch unterscheiden sich die Berichte in zentralen Abschnitten grundlegend. Wer von der VT kommt oder gerade die ersten TP-Berichte schreibt, findet hier eine Übersicht der wesentlichen Unterschiede.

Gleicher Rahmen, anderes Denken

Die formale Struktur des PTV-3 Berichts ist verfahrensübergreifend: Soziodemografie, Symptomatik, somatischer Befund, Lebensgeschichte, Diagnostik und Behandlungsplan. Die Gliederung ist identisch — was sich ändert, ist die Art, wie Fallverständnis und Behandlungsplanung formuliert werden. Das PTV-3 Formblatt macht dies durch verfahrensspezifische Unterpunkte deutlich.

Abschnitt 4: Psychodynamik statt Bedingungsmodell

Der wohl auffälligste Unterschied liegt in Abschnitt 4 des Berichts. Während die VT hier ein funktionales Bedingungsmodell (SORKC) formuliert — mit Stimulus, Organismusvariablen, Reaktion und Konsequenzen — verlangt die TP eine psychodynamische Formulierung.

Diese umfasst typischerweise:

  • Frühgenese und Neurosendisposition — wie frühe Beziehungserfahrungen zu überdauernden innerpsychischen Mustern geführt haben
  • Abwehrmechanismen — welche Abwehrprozesse die Symptomatik aufrechterhalten
  • Auslösende Situation — welches aktuelle Lebensereignis den unbewussten Konflikt reaktiviert hat
  • Aktualisierter unbewusster Konflikt — die zentrale psychodynamische Hypothese, die Symptomatik, Biografie und aktuelle Situation verbindet
  • Dysfunktionale Beziehungsmuster — wie der Konflikt sich in aktuellen Beziehungen manifestiert

Im VT-Bericht geht es um beobachtbares Verhalten und dessen Funktionalität. Im TP-Bericht geht es um das Verstehen unbewusster Dynamiken — der rote Faden führt von der Biografie über den Konflikt zur Symptombildung.

PTV-3 Gliederung

Die Überschrift von Abschnitt 4 lautet in der VT „…zum funktionalen Bedingungsmodell", in der TP „…zur Psychodynamik". Das Formblatt selbst weist also auf die verfahrensspezifische Gestaltung hin.

Abschnitt 5: Psychodynamische Diagnose

Die Diagnostik im TP-Bericht geht über die ICD-10-Codierung hinaus. Zusätzlich zur kategorialen Diagnose wird eine psychodynamische Diagnose erwartet, die zwei zentrale Dimensionen umfasst:

  • Neurosendisposition — die übergeordnete psychodynamische Einordnung der Störung (z.B. narzisstische, depressive oder hysterische Struktur)
  • Strukturniveau — Einschätzung der psychischen Strukturiertheit (gut integriert, mäßig integriert, gering integriert, desintegriert), die wesentlich die Behandlungstechnik beeinflusst

In der VT enthält Abschnitt 5 die ICD-10-Diagnosen und ggf. differentialdiagnostische Überlegungen — eine verfahrensspezifische Diagnose ist dort nicht vorgesehen.

Abschnitt 6: Behandlungsplan mit Übertragungsfokus

Auch der Behandlungsplan unterscheidet sich grundlegend. Während der VT-Plan konkrete verhaltenstherapeutische Methoden benennt (Exposition, kognitive Umstrukturierung, Verhaltensexperimente), orientiert sich der TP-Plan an psychodynamischen Konzepten:

  • Strukturbezogene vs. konfliktbezogene Therapie — je nach Strukturniveau wird der Fokus auf die Stärkung psychischer Funktionen oder die Bearbeitung unbewusster Konflikte gelegt
  • Übertragungsfokus — wie die therapeutische Beziehung als Arbeitsfeld für die Bearbeitung dysfunktionaler Beziehungsmuster genutzt wird
  • Geplante Interventionen — klarifizierend, konfrontativ oder deutend, je nach Therapiefokus

Stundenkontingente: TP vs. VT

Die Psychotherapie-Richtlinie des G-BA sieht für die TP und VT bei Erwachsenen folgende Kontingente vor:

AntragsartVTTP
Kurzzeittherapie (KZT)bis 24 Sitzungenbis 24 Sitzungen
Langzeittherapie (LZT) – Erstantragbis 60 Sitzungenbis 60 Sitzungen
LZT – maximale Kontingentebis 80 Sitzungenbis 100 Sitzungen

Der wesentliche Unterschied: Die TP erlaubt ein höheres Gesamtkontingent von bis zu 100 Sitzungen gegenüber 80 bei der VT. Dies spiegelt die unterschiedliche therapeutische Arbeitsweise wider — die Bearbeitung tiefliegender Konflikte und Strukturdefizite benötigt in der Regel mehr Zeit.

Was bleibt gleich?

Trotz der verfahrensspezifischen Unterschiede gelten für beide Verfahren dieselben Grundprinzipien:

  • Berichte werden in freier Form nach PTV-3 Gliederung verfasst
  • Empfohlener Umfang: ca. 2 Seiten (in der Praxis oft 2–3)
  • Der Gutachter prüft Indikation, Plausibilität und Prognose
  • Keine identifizierenden Angaben im Bericht
  • Konsistenz zwischen Diagnostik, Fallkonzeption und Behandlungsplan ist zentral

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Tippsie unterstützt seit März 2026 alle drei Antragsarten für die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: Erstantrag, Umwandlungsantrag und Fortführungsantrag. Der Workflow ist spezifisch auf die TP zugeschnitten:

  • Psychodynamische Formulierung statt SORKC — mit Frühgenese, Abwehrmechanismen und Übertragungsfokus
  • Psychodynamische Diagnose inkl. Neurosendisposition und Strukturniveau
  • Behandlungsplan mit strukturbezogener oder konfliktbezogener Ausrichtung
  • Konsistenzprüfung zwischen psychodynamischer Hypothese, Diagnostik und Therapieplanung

Der gesamte Prozess — von der Anamneseerhebung über die ICD-10-Diagnostik bis zum fertigen Word-Export — folgt dabei derselben sicheren, verschlüsselten Infrastruktur wie bei den VT-Berichten. Einen vollständigen Beispielbericht finden Sie unter Beispiel TP-Erstantrag.

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