Das neue Qualitätssicherungsverfahren für Psychotherapie: Was auf Therapeut:innen zukommt
Ab 2025 wird in NRW ein neues QS-Verfahren erprobt: 101 Datenfelder pro Behandlung, Patientenbefragungen und transparente Qualitätsindikatoren. Eine detaillierte Analyse des geplanten Systems.
Das Antrags- und Gutachterverfahren soll durch ein datengestütztes Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) ersetzt werden. Doch was bedeutet das konkret? Dieser Artikel erklärt detailliert, was das neue System von Therapeut:innen verlangen wird und welche Chancen und Risiken damit verbunden sind.
Was ist das neue QS-Verfahren?
Das neue Qualitätssicherungsverfahren ist ein datengestütztes System zur Messung, Darstellung und Bewertung der Behandlungsqualität in der ambulanten Psychotherapie. Anders als das bisherige Gutachterverfahren, das nur bei Langzeittherapien greift, erfasst das neue System jede beendete Kurz- und Langzeittherapie. Dies ist eine grundlegende Ausweitung des Erfassungsumfangs.
Historischer Kontext: Die Abschaffung des Gutachterverfahrens wurde im September 2019 spätabends im Bundestag beschlossen. Sie wurde wenige Tage vor der Abstimmung als Änderungsantrag eingebracht, ohne Anhörung von Experten oder Verbänden. Das bisherige Gutachterverfahren hatte übrigens nur etwa 3-4% Ablehnungsquote, und eine Studie der Techniker Krankenkasse (2011) fand keinen Unterschied in der Ergebnisqualität mit oder ohne Gutachterverfahren.
Die vier erklärten Ziele
Laut G-BA-Beschluss verfolgt das neue Verfahren folgende Ziele:
- Förderung der Behandlungsqualität (Prozess- und Ergebnisqualität) bei Kurz- und Langzeittherapien
- Verbesserung der patientenorientierten Kommunikation
- Förderung der Transparenz über die Behandlungsqualität
- Stärkung der Partizipation von Patient:innen
Wichtig: Das neue Verfahren gilt unabhängig von Diagnosen und Therapieverfahren. Die Qualitätsindikatoren wurden so entwickelt, dass sie für Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und Systemische Therapie gleichermaßen anwendbar sein sollen.
Die zwei Säulen des QS-Verfahrens
Das neue System basiert auf zwei unterschiedlichen Datenquellen, die zusammen ein Bild der Qualität ergeben:
Säule 1: Fallbezogene Dokumentation durch Therapeut:innen
Nach jeder beendeten Einzeltherapie müssen Therapeut:innen einen QS-Dokumentationsbogen ausfüllen. Dieser umfasst 9 Qualitätsindikatoren mit insgesamt 101 Datenfeldern (im Vollausbau, im verkürzten Minimaldatensatz für Altfälle weniger).
Die 9 Qualitätsindikatoren der Therapeut:innen-Dokumentation:
- Umfassende diagnostische Gespräche – Wurde in der Anfangsphase die Problematik umfassend geklärt?
- Anwendung standardisierter diagnostischer Instrumente – Wurden psychodiagnostische Testverfahren oder strukturierte Interviews eingesetzt?
- Formulierung patientenindividueller Therapieziele – Wurden konkrete Ziele vereinbart und dokumentiert?
- Reflexion des Therapieverlaufs – Wurde der Fortschritt im Therapieverlauf überprüft?
- Anwendung standardisierter Instrumente im Verlauf – Wurden Testverfahren zur Verlaufsmessung eingesetzt?
- Kommunikation mit anderen Behandelnden – Erfolgte ein Austausch zur Behandlungsplanung und -koordination?
- Reflexion hinsichtlich Abschlussphase – Wurde überprüft, ob die Therapie beendet werden kann?
- Abklärung von Anschlussmaßnahmen – Wurde geprüft, ob Rezidivprophylaxe oder andere Maßnahmen erforderlich sind?
- Erhebung des Behandlungsergebnisses – Wurde am Ende der Therapie das Ergebnis und die Zielerreichung festgestellt?
Säule 2: Patientenbefragung
Zusätzlich zur Therapeut:innen-Dokumentation werden Patient:innen nach Abschluss der Therapie befragt. Dies geschieht durch eine Stichprobe von 200 Patient:innen pro Therapeut:in und Jahr (bei kleineren Praxen Vollerhebung). Der Fragebogen umfasst 12 Qualitätsindikatoren mit 43 Fragen.
Die 12 Qualitätsindikatoren der Patientenbefragung:
- Aufklärung zur psychotherapeutischen Behandlung (Wirkung, Nebenwirkungen, Vorgehen)
- Besprechung der organisatorischen Rahmenbedingungen
- Information zu Notfallversorgung und weiteren Hilfsmöglichkeiten
- Aufklärung zum Krankheitsbild
- Aufmerksame und wertschätzende Kommunikation
- Kommunikationsfördernde Gestaltung der Gesprächssituation
- Partizipative Behandlungsplanung und Berücksichtigung von Präferenzen
- Erfassen und Besprechen patientenindividueller Ziele und Entwicklungen
- Ankündigung der Abschlussphase
- Erwerb von Erfahrungen, Fertigkeiten und Strategien für die Zeit nach der Therapie
- Verbesserung der Symptomatik
- Erreichen der patientenindividuellen Ziele
Datenschutz bei der Befragung: Die Versendestelle erhält Name und Adresse der Patient:innen von den Therapeut:innen, versendet die Fragebögen, und leitet nur die ausgefüllten, pseudonymisierten Fragebögen an die Auswertungsstelle weiter. Die Therapeut:in-Praxis erfährt nicht, welche Patient:innen geantwortet haben oder wie sie geantwortet haben.
Der konkrete Ablauf: Was Therapeut:innen erwartet
Quartalsmäßige Datenlieferung
Therapeut:innen müssen die Daten jedes vorherigen Quartals bis zum 21. des Folgemonats übermitteln (21. April, 21. Juli, 21. Oktober, 21. Januar). Eine finale Korrekturfrist endet am 7. Februar des Folgejahres.
Zweijähriger Auswertungszyklus
Anders als bei jährlichen Abrechnungen werden die Daten alle zwei Jahre ausgewertet. Der Grund: Viele Therapeut:innen haben zu geringe Fallzahlen pro Jahr für aussagekräftige Statistiken. Erst über zwei Jahre hinweg ergibt sich eine ausreichende Datenbasis.
Rückmeldeberichte und Auffälligkeitsfeststellung
Nach jedem zweiten Jahr erhalten Therapeut:innen einen Rückmeldebericht mit:
- Vollständigkeit der übermittelten Daten
- Basisauswertung (statistisches Patientenkollektiv)
- Ergebnisse zu allen Indikatoren im Vergleich mit Referenzbereichen
- Verlaufsdarstellung (Vergleich mit vorherigen Erfassungszeiträumen)
- Vergleich mit anderen Therapeut:innen (Vergleichsgruppen nach Verfahren, Region etc.), allerdings nicht für die Patientenbefragung, wenn weniger als 4 Antworten vorliegen
- Feststellung rechnerischer Auffälligkeit – aber noch keine qualitative Bewertung
Stellungnahmeverfahren
Bei Auffälligkeiten in den Indikatoren können Fachkommissionen auf Landesebene (bestehend aus Vertreter:innen der vier Therapieverfahren, Krankenkassen und Patientenvertreter:innen) eine Stellungnahme anfordern. Erst nach qualitativer Bewertung werden gegebenenfalls Maßnahmen empfohlen.
Wichtig: Die Ergebnisse sollen praxisbezogen veröffentlicht werden. Das bedeutet: Künftig könnten Patient:innen in einem Qualitätsportal die Qualitätsindikatoren einzelner Praxen einsehen und vergleichen, ähnlich wie heute bereits bei Krankenhäusern.
Potenzielle Vorteile des neuen Verfahrens
1. Fokus auf tatsächliche Behandlungsqualität statt Antragsrhetorik
Das bisherige Gutachterverfahren bewertet primär die Qualität des Berichts, nicht die der Behandlung. Das neue Verfahren misst hingegen direkt, was in der Therapie geschieht: Wurden Ziele vereinbart? Wurden diagnostische Instrumente eingesetzt? Wie schätzen Patient:innen die Behandlung ein?
2. Förderung evidenzbasierter Praxis
Die Indikatoren fördern systematisches Arbeiten: Einsatz standardisierter Diagnostik, Therapieverlaufsmonitoring, strukturierte Behandlungsplanung. Dies entspricht den Empfehlungen der Leitlinien und kann die Behandlungsqualität tatsächlich verbessern.
3. Stärkung der Patientenperspektive
Die Patientenbefragung gibt Patient:innen erstmals eine systematische Stimme in der Qualitätssicherung. Aspekte wie wertschätzende Kommunikation, partizipative Entscheidungsfindung und patientenindividuelle Zielerreichung werden messbar.
4. Transparenz und informierte Therapiewahl
Wenn Qualitätsindikatoren transparent gemacht werden, können Patient:innen informiertere Entscheidungen bei der Therapeut:innen-Wahl treffen. Dies könnte auch einen Qualitätswettbewerb anstoßen.
5. Abschaffung des zeitintensiven Berichtsschreibens
Das stundenlange Verfassen eines narrativen Berichts entfällt. Stattdessen wird strukturiert dokumentiert – was potenziell effizienter sein könnte, wenn die Software gut gestaltet ist.
Potenzielle Nachteile und Risiken
1. Massiv erhöhter Dokumentationsaufwand
101 Datenfelder pro beendeter Therapie ist eine erhebliche Dokumentationslast. Derzeit betrifft das Gutachterverfahren nur Langzeittherapien (ca. 30% aller Behandlungen). Das neue Verfahren erfasst jede Kurz- und Langzeittherapie. Für viele Therapeut:innen bedeutet das eine Vervielfachung der Dokumentationspflicht.
Rechenbeispiel: Eine Therapeut:in mit 50 beendeten Therapien pro Jahr (Mix aus KZT und LZT) muss künftig 50 QS-Dokumentationen ausfüllen statt wie bisher vielleicht 10-15 Gutachterberichte. Selbst wenn eine QS-Dokumentation nur 20 Minuten dauert, sind das 16,7 Stunden pro Jahr – zusätzlich zur bisherigen Dokumentation in der Krankenakte.
2. Zeit für Dokumentation statt für Patient:innen
Die Psychotherapeutenkammer NRW kritisiert: "Die Datenerhebung im Rahmen des QS-Verfahrens wird wertvolle Zeitressourcen binden, die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten angesichts bestehender Versorgungsmängel dringend für psychotherapeutische Behandlungen benötigen."
3. Reduzierung komplexer Therapie auf Kennzahlen
Psychotherapie ist ein hochindividueller, komplexer Prozess. Kann man ihn wirklich mit 9 bzw. 12 Indikatoren abbilden? Die Gefahr: Was nicht gemessen wird, wird als unwichtig wahrgenommen. Die therapeutische Beziehung, implizite Prozesse, individuelle Kontextfaktoren – all das lässt sich schwer in Checkboxen pressen.
4. "Teaching to the test" – Anpassung an Indikatoren statt an Patient:innen
Wenn Therapeut:innen wissen, dass bestimmte Indikatoren gemessen werden, könnten sie ihre Praxis daran anpassen, nicht weil es therapeutisch sinnvoll ist, sondern um gut abzuschneiden. Beispiel: Werden diagnostische Tests eingesetzt, weil sie im Einzelfall hilfreich sind, oder weil Indikator 2 das erfasst?
5. Risiko unfairer Vergleiche und "Risikoselektion"
Therapeut:innen mit schwerer erkrankten Patient:innen (z.B. Traumafolgestörungen, Persönlichkeitsstörungen, Psychosen) könnten schlechtere Ergebnisindikatoren haben als solche, die primär Anpassungsstörungen behandeln. Zwar ist eine Risikoadjustierung vorgesehen, aber ob diese ausreichend differenziert, wird erst die Erprobung zeigen.
Die größte Befürchtung der Fachverbände: Wenn Therapeut:innen befürchten müssen, dass schwierige Fälle ihre Qualitätswerte verschlechtern, könnten sie Patient:innen mit chronifizierten Erkrankungen, Psychosen oder Persönlichkeitsstörungen ablehnen. Diese "Risikoselektion" würde genau jene Patient:innen treffen, die am dringendsten Therapie benötigen. Bisher stellte das Gutachterverfahren zumindest sicher, dass auch langwierige Therapien nach individueller Prüfung genehmigt werden konnten.
6. Datenschutzbedenken bei Patientenbefragung
Therapeut:innen müssen Name und Adresse ihrer Patient:innen an die Versendestelle übermitteln. Auch wenn die Daten pseudonymisiert werden, könnten sich manche Patient:innen unwohl dabei fühlen, dass ihre persönlichen Daten weitere Stellen durchlaufen.
7. Öffentliche Qualitätsdarstellung als Risiko
Die geplante praxisbezogene Veröffentlichung von Qualitätsindikatoren kann problematisch sein: Was, wenn einzelne Indikatoren aufgrund kleiner Fallzahlen oder Zufallsschwankungen "rot" sind? Dies könnte den Ruf einer Praxis schädigen, ohne dass tatsächlich Qualitätsmängel vorliegen.
Besonders kritische Details aus dem Beschluss
Vollerhebung statt Stichprobe
Der Beschluss begründet die Vollerhebung damit, dass die meisten Therapeut:innen nur wenige Patient:innen pro Jahr behandeln. Jede beendete Therapie muss dokumentiert werden. Es gibt keine Ausnahmen oder Stichprobenziehung bei der Therapeut:innen-Dokumentation (nur bei der Patientenbefragung).
Fehlende Dokumentation führt zu Maßnahmen
Nicht dokumentierte, aber dokumentationspflichtige Datensätze lösen Maßnahmen aus. Langfristig sind auch Vergütungsabschläge vorgesehen (zunächst ausgesetzt für die Erprobungsphase). Das bedeutet: Die QS-Dokumentation ist keine freiwillige Zusatzleistung, sondern verpflichtend, mit finanziellen Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung.
Datenvalidierung durch Stichprobenprüfungen
Ab dem dritten Jahr der Erprobung werden Stichprobenprüfungen bei 2% der Therapeut:innen durchgeführt. Dabei wird die QS-Dokumentation mit der Krankenakte abgeglichen. Therapeut:innen müssen also nicht nur dokumentieren, sondern auch sicherstellen, dass die QS-Daten mit ihrer sonstigen Dokumentation übereinstimmen.
Umfangreiche Datenweitergabe
Die Daten durchlaufen mehrere Stellen: Datenannahmestelle → Vertrauensstelle (Pseudonymisierung) → Bundesauswertungsstelle → Landesarbeitsgemeinschaften → Fachkommissionen. Bei der Patientenbefragung kommen noch Versendestelle und organisatorisch unabhängiger Bereich hinzu. Das ist eine komplexe Infrastruktur mit vielen potenziellen Schwachstellen.
Was bedeutet das praktisch für Therapeut:innen?
Dokumentation wird zum festen Bestandteil jeder Therapie
Therapeut:innen müssen ihre Dokumentationspraxis anpassen. Folgende Punkte sollten künftig systematisch erfasst werden:
- Welche diagnostischen Gespräche und Instrumente wurden wann eingesetzt?
- Welche konkreten Therapieziele wurden vereinbart? Wurden sie im Verlauf angepasst?
- Wann und wie wurde der Therapieverlauf überprüft?
- Mit welchen anderen Behandelnden fand ein Austausch statt?
- Wie wurde die Abschlussphase gestaltet?
- Welche Anschlussmaßnahmen wurden erwogen?
Software wird zur Schlüsselfrage
Die Praktikabilität des Systems hängt massiv von der Qualität der QS-Dokumentationssoftware ab. Ist sie intuitiv bedienbar? Lässt sie sich in bestehende Praxissoftware integrieren? Kann sie aus der Standarddokumentation Daten übernehmen, um Doppeldokumentation zu vermeiden?
Der G-BA schreibt vor, dass das IQTIG "Softwarespezifikationen" erarbeitet. Softwareanbieter müssen diese umsetzen. Die Erprobung in NRW dient auch dazu zu prüfen, ob Softwareanbieter sich beteiligen, was bei einem so komplexen System eine realistische Sorge darstellt.
Vergütung der Mehrarbeit unklar
Der Beschluss legt fest: "Die Finanzierung der durch die Erprobung entstehenden Aufwände [...] wird nicht in dieser Richtlinie geregelt, sondern gesondert auf Landesebene zwischen den Vertragspartnern vereinbart."
Das heißt: Ob und wie die zusätzliche Dokumentationsarbeit vergütet wird, ist offen. Es besteht das Risiko, dass Therapeut:innen erheblichen Mehraufwand leisten müssen, ohne dafür honoriert zu werden.
Transparente Qualitätsdaten: Chance oder Risiko?
Therapeut:innen müssen sich darauf einstellen, dass ihre Qualitätsindikatoren öffentlich einsehbar sein könnten. Das erfordert:
- Systematisches Arbeiten nach Leitlinien
- Sorgfältige, vollständige Dokumentation
- Offene Kommunikation mit Patient:innen über Ziele, Verlauf und Ergebnisse
- Vernetzung mit anderen Behandelnden
Gleichzeitig: Therapeut:innen, die bereits so arbeiten, dürften von transparenten Qualitätsdaten profitieren, denn ihre gute Arbeit wird sichtbar.
Offene Fragen und Kritikpunkte
Ist das Aufwand-Nutzen-Verhältnis angemessen?
Die zentrale Frage der Erprobung: Rechtfertigt der Nutzen für die Qualitätsverbesserung den erheblichen Dokumentationsaufwand? Karin Maag (G-BA) betont: "Das Qualitätssicherungsverfahren muss geeignet sein, in einem guten Aufwand-Nutzen-Verhältnis belastbare Aussagen zur Versorgungsqualität zu gewinnen."
Doch was passiert, wenn sich in der Erprobung zeigt, dass der Aufwand zu hoch ist? Wird das System vereinfacht, oder wird es trotzdem bundesweit eingeführt, weil die politische Entscheidung bereits gefallen ist?
Werden die Indikatoren wirklich Qualität messen?
Ein Test ist nur dann sinnvoll, wenn er misst, was er messen soll. Die Erprobung soll prüfen, "ob und wie mit den jeweiligen Indikatoren mögliche Qualitätsdefizite in der psychotherapeutischen Versorgung abgebildet werden können."
Kritiker bezweifeln, dass die Indikatoren tatsächlich zwischen guter und schlechter Therapie unterscheiden können. Was, wenn alle Therapeut:innen bei fast allen Indikatoren gute Werte haben, weil die Indikatoren zu einfach erfüllbar sind? Oder umgekehrt: Was, wenn selbst bei guter Therapie die Indikatoren oft nicht erreicht werden, weil sie praxisfern konzipiert sind?
Akzeptanz in der Profession
Karin Maag (G-BA): "Qualitätssicherung medizinischer Leistungen lebt auch davon, dass die beteiligten Gesundheitsprofessionen von Nutzen und Sinnhaftigkeit der Datenerhebung überzeugt sind."
Aktuell ist die Skepsis groß. Die Psychotherapeutenkammer NRW steht dem Verfahren "kritisch gegenüber" und bezweifelt seine Eignung. Wenn Therapeut:innen das System als bürokratischen Ballast ohne echten Qualitätsgewinn erleben, wird es schwer, eine konstruktive Umsetzung zu erreichen.
Empfehlungen für Therapeut:innen
1. Informiert bleiben
Die Erprobung in NRW ist auch für Therapeut:innen außerhalb von NRW relevant – hier wird entschieden, ob und in welcher Form das System bundesweit kommt. Verfolgen Sie die jährlichen Berichte des IQTIG (ab 2026) und die Diskussionen in den Berufsverbänden.
2. Feedback geben (für NRW-Therapeut:innen)
Das IQTIG richtet eine digitale Plattform ein, über die Therapeut:innen Rückmeldung zu "Verfahrensproblemen" geben können. Nutzen Sie diese! Konstruktive Kritik kann zur Verbesserung des Systems beitragen.
3. Systematisch dokumentieren, schon jetzt
Ob das neue Verfahren kommt oder nicht: Systematische Dokumentation von Therapiezielen, Verlauf und Ergebnis ist ohnehin gute Praxis. Therapeut:innen, die bereits jetzt strukturiert arbeiten, werden sich leichter an das neue System anpassen können.
4. Software frühzeitig prüfen
Sprechen Sie mit Ihrem Praxissoftware-Anbieter: Plant dieser, die QS-Dokumentation zu integrieren? Wie wird die Schnittstelle aussehen? Eine nahtlose Integration kann den Mehraufwand erheblich reduzieren.
5. Berufsverbände unterstützen
Die Kammern und Verbände vertreten die Interessen der Profession gegenüber dem G-BA. Je mehr Therapeut:innen sich engagieren und ihre Praxiserfahrungen einbringen, desto besser kann die Profession auf die Ausgestaltung des Verfahrens Einfluss nehmen.
Fazit: Ein Experiment mit offenem Ausgang
Das neue Qualitätssicherungsverfahren ist der ambitionierteste Versuch in der Geschichte der deutschen Psychotherapie, Behandlungsqualität systematisch zu messen. Die Ziele sind ehrenwert: Transparenz, Patientenorientierung, Qualitätsförderung.
Doch der Preis ist hoch: 101 Datenfelder pro Behandlung, Patientenbefragungen mit komplexer Logistik, ein mehrschichtiges Auswertungs- und Bewertungssystem. Ob dieses System in einem "guten Aufwand-Nutzen-Verhältnis" steht, wird sich in den nächsten sechs Jahren zeigen.
Die Erprobung in Nordrhein-Westfalen ist bewusst als Lernprozess angelegt. Der G-BA kann nach jedem der fünf jährlichen Berichte Anpassungen vornehmen. Im optimalen Fall wird das Verfahren im Verlauf der Erprobung so optimiert, dass es tatsächlich ein praktikabler, nützlicher Beitrag zur Qualitätssicherung wird.
Im ungünstigen Fall erweist es sich als bürokratisches Monster, das Ressourcen bindet, ohne echte Qualitätsverbesserungen zu bewirken. Dann muss der Mut aufgebracht werden, das Experiment als gescheitert anzuerkennen – und entweder grundlegend zu überarbeiten oder das bewährte Gutachterverfahren beizubehalten.
Bis zur Reform: Effizienz mit dem aktuellen System
Da das Gutachterverfahren noch mindestens bis 2031 bestehen wird – und selbst danach ist ein Ersatz durch das QS-Verfahren keineswegs sicher – ist es sinnvoll, sich auf die Optimierung des aktuellen Berichtsprozesses zu konzentrieren.
Tools wie Tippsie setzen genau hier an: Sie unterstützen im gesamten Workflow von der strukturierten Anamnese-Erhebung über das Diagnosetool bis zur KI-gestützten Texterstellung. Der entscheidende Unterschied zu reinen KI-Textgeneratoren: Die therapeutische Urheberschaft und fachliche Verantwortung bleiben bei Ihnen – Tippsie vereinfacht die Schreibarbeit, nicht das therapeutische Denken.
Bei durchschnittlich 4 Stunden Aufwand für einen Bericht lassen sich mit den richtigen Werkzeugen 3 Stunden einsparen. Das ist nicht nur effizienter, sondern bedeutet bei einer Stundenrate von 100 Euro einen Gegenwert von ca. 300 Euro pro Bericht, also Zeit und Ressourcen, die Sie für Ihre Patient:innen nutzen können.
Das Gute daran: Bis mindestens 2031 haben Therapeut:innen Zeit, sich mit dem neuen System vertraut zu machen. Und weil es als Erprobung angelegt ist, besteht die reale Chance auf Anpassungen und Verbesserungen, bevor es bundesweit eingeführt wird – falls es überhaupt eingeführt wird.
Quellen: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Beschluss vom 18. Januar 2024: "Änderung der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL): Themenspezifische Bestimmungen für ein Verfahren 16: ambulante psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter (QS ambulante Psychotherapie)" | G-BA Pressemitteilung vom 18. Januar 2024 | Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen: "Qualitätssicherungsverfahren zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter"
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